Aufnah­me­kri­terien

Aufnahmekriterien für unsere katholische Kindertageseinrichtung St. Johannes
der Pfarrei St. Johannes Oelde

Alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr (nach dem 1. Geburtstag/1jähriges Kind) haben einen  Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung im Online-Betreuungsplatzportal „BEPPO“ (siehe www.oelde.de, Kinderbetreuung). Die Pfarrei St. Johannes Oelde, als Träger von acht Einrichtungen, stellt im Rahmen der Bedarfsplanung mit dem Jugendamt Oelde Platzkontingente zur Verfügung. Sollte es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze geben, gelten bei der Vergabe folgende Kriterien, die jeweils in der angegebenen Reihenfolge gelten und wenn freie Plätze in der jeweiligen Gruppenform in unserer Einrichtung zur Verfügung stehen.

Für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Schulpflicht:

  1. der Wohnort in Oelde
  2. Kinder in außergewöhnlichen Notlagen, oder wo eine Betreuung zum Schutz des Kindeswohls besteht, sowie Kinder, bei denen ein nachweislich begründeter Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen beim LWL gestellt wurde, haben ebenfalls Vorrang.
    Als Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden. Die Entscheidung hierzu obliegt dem Träger der Kita nach Abstimmung mit weiteren Institutionen, wie z.B. dem Jugendamt der Stadt Oelde.
  3. die Aufnahme von Geschwisterkindern, die unsere Kita zeitgleich besuchen
  4. Kinder von ehrenamtlich Tätigen der katholischen Pfarrei St. Johannes (z.B. Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand etc.) und Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbundes der Pfarrei St. Johannes
  5. Kinder von Angestellten des Kardinal-von-Galen Hauses
  6. Priorität der Wunscheinrichtung
  7. Ältere Kinder haben entsprechend der verfügbaren Plätze in den Gruppenformen Vorrang
    vor jüngeren Kindern.

Für Kinder von 0,4 bis 3 Jahren:

  1. der Wohnort in Oelde
  2. Kinder in außergewöhnlichen Notlagen, oder wo eine Betreuung zum Schutz des Kindeswohls besteht, sowie Kinder, bei denen ein nachweislich begründeter Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen beim LWL gestellt wurde, haben ebenfalls Vorrang.
    Als Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden. Die Entscheidung hierzu obliegt dem Träger der Kita nach Abstimmung mit weiteren Institutionen, wie z.B. dem Jugendamt der Stadt Oelde.
  3. Kinder, die bereits in der Einrichtung in einer U3 -Betreuung sind und die altersbedingt in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit die Kinder sich nicht neu orientieren müssen und bereits im Vorfeld auf den Wechsel vorbereitet werden können
  4. Die Aufnahme von Geschwisterkindern, die unsere Kita zeitgleich besuchen
  5. Kinder von ehrenamtlich Tätigen der katholischen Pfarrei St. Johannes (z.B. Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand etc.) und Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbundes der Pfarrei St. Johannes
  6. Kinder von Angestellten des Kardinal-von-Galen Hauses
  7. Priorität der Wunscheinrichtung
  8. Ältere Kinder haben entsprechend der verfügbaren Plätze in den Gruppenformen Vorrang vor jüngeren Kindern
    Kinder, die ab August eines Jahres einen Platz benötigen, erhalten den Vorzug vor dem
    hereinwachsenden Jahrgang.

Das örtliche Jugendamt verlangt bei einem 45 Stunden- Betreuungsbedarf wegen Berufstätigkeit
oder eines Ausbildungsplatzes einen Nachweis des Arbeitgebers. Dieses Anliegen unterstützen wir.

Die Aufnahmekriterien wurden mit dem Rat der Tageseinrichtung am 15.11.2021 abgestimmt.