Aufnahmekriterien kommunale KiTas in Oelde:

Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart angezeigt haben. Die Anzeige erfolgt im Vormerksystem, BEPPO.

Gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden in den Kindertageseinrichtungen Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit bis zu 25, 35 oder 45 Wochenstunden.

Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der städt. Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.

Vor der Vermittlung eines Platzes muss eine Bedarfsprüfung durchgeführt werden, um den individuellen Bedarf festzustellen und eine bedarfsgerechte Belegung zu ermöglichen. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem festgestellten und nachgewiesenen individuellen Bedarf (§ 24 SGB VIII). Die Erwerbstätigkeit ist durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen; die Ausbildung durch eine Bescheinigung der Ausbildungsstelle, der Schulbesuch durch eine Schulbescheinigung.

Die folgenden Kriterien gelten jeweils in der angegebenen Reihenfolge (Prioritätenfestlegung), wenn freie Plätze in der jeweiligen Gruppenform in der Einrichtung zur Verfügung stehen.

Für Kinder im Alter vom ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

  1. Kinder die in Oelde und den Ortsteilen wohnen haben Vorrang.
  2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen oder einen nachweislich begründeten Antrag auf Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen beim LWL gestellt haben, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom Sozialen Dienst des Fachdienstes Jugendamt festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Fachdienst Jugendamt.
  3. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen, eine Schule bzw. (Fach)-Hochschule besuchen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang. Dabei wird ein höherer tatsächlicher Betreuungsumfang vorrangig berücksichtigt.
  4. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang.
  5. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum

Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Schulpflicht

  1. Kinder die in Oelde wohnen haben Vorrang.
  2. Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlagen gelten der nachgewiesene Ausfall der wesentlichen Betreuungsperson/en durch Tod oder durch Erkrankung, die eine Betreuung unmöglich macht und die wirtschaftliche Absicherung der Familie gefährden sowie eine Betreuungsnotwendigkeit zum Schutz des Kindes, die vom Sozialen Dienst des Fachdienstes Jugendamt festgestellt ist. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Fachdienst Jugendamt.
  3. Kinder, die bereits in der Einrichtung in einer U3-Betreuung sind und die altersbedingt in eine Ü3-Betreuung wechseln müssen, haben Vorrang, damit die Kinder sich nicht neu orientieren müssen und bereits im Vorfeld auf den Wechsel vorbereitet werden können (Kennenlernen der Räume, des Personals usw.)
  4. Kinder, deren Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen, eine Ausbildung machen, eine Schule bzw. (Fach)-Hochschule besuchen bzw. die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, haben Vorrang.
  5. Kinder, deren Geschwister die Einrichtung zeitgleich besuchen, haben Vorrang.
  6. Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum